Der „Goldene Ginkgo“ der DGG wird an Persönlichkeiten kommunaler Verwaltungen oder Institutionen verliehen, die sich durch ihr besonderes Engagement und herausragende Leistungen auf dem Gebiet der Entwicklung und Gestaltung des öffentlichen Raumes ausgezeichnet haben. Damit sollen insbesondere Leistungen gewürdigt und gefördert werden, die im Hinblick auf die Qualifizierung öffentlicher Freiraumsysteme und grünpolitisch herausragender Einzelobjekte beispielhaft für ihre eigene Stadt wirken oder eine nachhaltige positive Wirkung auf andere Kommunen haben. Desgleichen können ideelle Leistungen, die durch weiterführende und zukunftsorientierte Konzepte und Lösungsansätze für die Arbeit der städtischen Gartenämter / Naturschutz- und Grünflächenämter der Bundesrepublik bieten, ausgezeichnet werden.
Der „Goldene Ginkgo“ – Preis soll auch die Aufmerksamkeit von Politik und Öffentlichkeit auf die Bedeutung des Stadtgrüns lenken und damit den Stellenwert des kommunalen Grüns verbessern.

Verleihung

Mit dem „Goldenen Ginkgo“ soll jährlich eine Einzelperson ausgezeichnet werden. Über die Verleihung wird eine Urkunde ausgestellt. Sie ist mit der Pflanzung eines Ginkgo-Baumes und der Überreichung einer Plakette und einer Anstecknadel verbunden. Die Verleihung soll am Ort des Wirkens der jeweiligen Persönlichkeit im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung erfolgen.


Vorschläge und Entscheidung

Die DGG beruft die Kuratoriumsmitglieder, die den jährlichen Preisträger ermitteln. Das Vorschlagsrecht haben die Mitglieder des DGG-Präsidiums bzw. des Kuratoriums. Vorschläge sind schriftlich zu begründen. Das Kuratorium trifft die Entscheidung über die eingereichten Vorschläge. Die Entscheidung muss einstimmig getroffen werden; sie ist unabhängig zu fällen und sie ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Das Kuratorium entscheidet spätestens acht Wochen vor der jeweiligen Preisverleihung und teilt den Namen des Kandidaten unverzüglich der DGG mit.


Anerkennung

Die Deutsche Gartenbau-Gesellschaft 1822 e.V. übernimmt die Ausfertigung der Urkunde. Sie benennt eine geeignete Persönlichkeit für die Laudatio. Die DGG organisiert – in Abstimmung und möglichst mit Unterstützung der betreffenden Kommune – die Verleihung vor Ort und sorgt für eine angemessene Öffentlichkeitsarbeit.

Prof. Dr. Klaus Neumann
Präsident der Deutschen Gartenbau-Gesellschaft 1822 e.V.