Historisches Dokument Grüne Charta von der Mainau
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Verkündet am 20. April 1961

Grüne Charta von der Mainau

Ein historischer Aufruf zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen und zur Verantwortung gegenüber Landschaft, Natur und zukünftigen Generationen.
„Hiermit lege ich die Grüne Charta von der Mainau vor. Sie soll allen Verantwortlichen in Stadt und Land eindringlich und deutlich aufzeigen, daß individuelle und letztlich auch politische Freiheit nur in einem Lebensraum mit gesunder Daseinsordnung gedeihen kann.“

I. Grundgesetzliche Grundlagen

Art. 1 (1)
Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Art. 2 (2)
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

Art. 14 (2)
Eigentum verpflichtet.

II. Feststellung zur Situation

Die Grundlagen unseres Lebens sind in Gefahr geraten, weil lebenswichtige Elemente der Natur verschmutzt, vergiftet und vernichtet werden.

III. Unsere Forderungen

  1. Eine rechtlich durchsetzbare Raumordnung.
  2. Aufstellung von Landschaftsplänen.
  3. Ausreichender Erholungsraum.
  4. Sicherung nachhaltigen Landbaus.
  5. Maßnahmen zum Naturhaushaltsschutz.
„Möge die Grüne Charta dienen, fördern und helfen — und vor allem: Taten auslösen.“
Deutsche Gartenbau-Gesellschaft 1822
Deutsche Gartenbau-Gesellschaft 1822 e. V.