Verkündet am 20. April 1961
Grüne Charta von der Mainau
Ein historischer Aufruf zum Schutz der natürlichen
Lebensgrundlagen des Menschen und zur Verantwortung
gegenüber Landschaft, Natur und zukünftigen Generationen.
„Hiermit lege ich die Grüne Charta von der Mainau vor.
Sie soll allen Verantwortlichen in Stadt und Land
eindringlich und deutlich aufzeigen, daß individuelle
und letztlich auch politische Freiheit nur in einem
Lebensraum mit gesunder Daseinsordnung gedeihen kann.“
I. Grundgesetzliche Grundlagen
Art. 1 (1)
Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Art. 2 (2)
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche
Unversehrtheit.
Art. 14 (2)
Eigentum verpflichtet.
II. Feststellung zur Situation
Die Grundlagen unseres Lebens sind in Gefahr geraten, weil lebenswichtige Elemente der Natur verschmutzt, vergiftet und vernichtet werden.
III. Unsere Forderungen
- Eine rechtlich durchsetzbare Raumordnung.
- Aufstellung von Landschaftsplänen.
- Ausreichender Erholungsraum.
- Sicherung nachhaltigen Landbaus.
- Maßnahmen zum Naturhaushaltsschutz.